Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf Tiermedizinischer Fachangestellter/Tiermedizinische Fachangestellte der Tierärztekammer Westfalen-Lippe

Auf Grund des Beschlusses ihres Berufsbildungsausschusses vom 3. Mai 2007 erlässt die Tierärztekammer West­falen-Lippe als zuständige Stelle gemäß §§ 47, Abs. 1, 79, Abs. 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I, S. 931 ff) unter Berücksichtigung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten vom 22. August 2005 BGBl. I, S. 2522 ff) die folgende Prü­fungsordnung für den Ausbildungsberuf Tiermedizinischer Fachangestellter/Tiermedizinische Fachangestellte.

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Download "Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf Tiermedizinischer Fachangestellter/ Tiermedizinische Fachangestellte der Tierärztekammer Westfalen-Lippe vom 29. August 2007“
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Download "Grundsätze zur Verkürzung der Ausbildungszeit"
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