zuletzt geändert durch die Satzung zur Änderung der Satzung vom 23.11.2011.
Auf Grund des § 6a des Heilberufsgesetzes (HeilBerG) vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403f), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 865f) hat die Kammerversammlung der Tierärztekammer Westfalen-Lippe am 7. September 2011 folgende Satzung zur Änderung der Satzung des Versorgungswerks der Tierärztekammer Westfalen-Lippe vom 10. November 2008 beschlossen.
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen
zu Rehabilitationsmaßnahmen
Die Kammerversammlung der Tierärztekammer Westfalen-Lippe
hat am 20. April 2005 gem. § 30 der Satzung des Versorgungswerkes
der Tierärztekammer Westfalen-Lippe nachfolgende Richtlinien
für die Gewährung von Zuschüssen zu Rehabilitationsmaßnahmen
beschlossen.
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