Das Versorgungswerk ist eine besondere, rechtlich nicht selbstständige Einrichtung der Tierärztekammer Westfalen-Lippe, Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit Sitz in Münster.

Der Präsident der Tierärztekammer Westfalen-Lippe vertritt das Versorgungswerk gerichtlich und außergerichtlich.

Inhalt:
Organe des Versorgungswerkes
Aufsichtsausschuss
Verwaltungsausschuss
Versorgungswerk der Tierärztekammer Westfalen-Lippe
Aufgaben der Kammerversammlung
Aufsichtsbehörde

So erreichen Sie uns:

Versorgungswerk der
Tierärztekammer Westfalen-Lippe
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Goebenstr. 50
48151 Münster

Tel.: +49 251 53594 - 0
Fax: +49 251 53594 - 24

E-Mail:
versorgungswerk@tieraerztekammer-wl.de

Internet:
www.tieraerztekammer-wl.de

 

Organe des Versorgungswerkes
· die Kammerversammlung
· der Aufsichtsausschuss
· der Verwaltungsausschuss


Aufsichtsausschuss
Dr. Günter Deluweit
- Vorsitzender -

Dr. Berthold Bölling
Dr. Bernadette Hartmann

Dr. Wolfgang Leyk
Dr. Dirk Neuhaus

Verwaltungsausschuss
Dr. Karl-Ernst Grau
- Vorsitzender -

Dr. Edmund Bölling
Dr. Ludger Heynck
Dr. Monika Meyer
Dr. Ludger Wegener

Versorgungswerk der Tierärztekammer Westfalen-Lippe
Hauptgeschäftsführer: Hans-Joachim Reichstein

Frau Nathalie Novacki - Hauptsachbearbeiterin
Frau Elisabeth Brüning - Sachbearbeiterin
Frau Aneta Herzberg - Sachbearbeiterin
Frau Julia Portmann - Sachbearbeiterin
Frau Claudia Roth - Sachbearbeiterin

Aufgaben der Kammerversammlung
Wahl des Vorsitzenden und der Beisitzer des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsausschusses,

Entgegennahme und Feststellung des Jahresabschlusses,

Entlastung des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsausschusses,

Beschlußfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Versorgungswerkes. In diesen Fällen ist die Zweidrittelmehrheit der Kammerversammlung erforderlich.

Beschlußfassung über die Änderung der Beiträge und Leistungen,

Beschlußfassung über die Verwendung der Rückstellung für satzungsgemäße Überschußbeteiligung und die Deckung eines Bilanzverlustes,

Beschlußfassung über besondere Leistungen.

Aufsichtsbehörde
Finanzministerium des Landes
Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf

Die Versorgungseinrichtungen unterliegen der Versicherungsaufsicht, die das insoweit zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem Fachministerium ausübt.