Gemäß Heilberufsgesetz (HeilBerG NRW) des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
9. Mai 2000 – zuletzt geändert am 8 Dezember 2020 gehört jede/r Tierärztin/Tierarzt, die/der im Landesteil Westfalen-Lippe ihren/seinen Beruf ausübt oder, falls sie/er ihren/seinen Beruf nicht ausübt, ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, der Tierärztekammer Westfalen-Lippe an (HeilBerG NRW § 2 Abs. 1). Aufgrund der vorgenannten Voraussetzungen müssen wir Sie in unserer Mitgliederliste führen.
Bitte übersenden Sie uns die Vordrucke
zeitnah, vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.
Bitte kennzeichnen Sie beide Formulare oben rechts, ob es sich in Ihrem Fall um einen
handelt.
Weiterhin benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen für Ihre Anmeldung:
Nach Erhalt der ausgefüllten Formulare werden wir veranlassen, dass Ihnen in Zukunft monatlich kostenlos das Deutsche Tierärzteblatt zugestellt wird.
Formulare für Tierarztausweise, SEPA-Lastschriftmandate und viele weitere Dokumente finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Für Tierärzte/Download-Bereich“.
Um-/Abmeldung und/oder sonstige Informationen von und für Tierärztinnen/Tierärzte
Wir bitten Sie, uns die Aufnahme, die Art und die Orte Ihrer Berufsausübung, die Beendigung und jede sonstige Änderung der Berufsausübung, den Wechsel des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 2 Abs. 3 HeilBerG NRW) sowie Änderungen Ihrer Personalien zeitnah anzugeben, damit unrichtige Veranlagungen zum Kammerbeitrag und Fehlleitungen des Schriftverkehrs und des Deutschen Tierärzteblattes vermieden werden können.
Hierfür nutzen Sie bei Veränderungen rund um das Thema „TÄTIGKEIT“ den Bogen „Art der Tätigkeit“ und bei personenbezogenen Änderungen (Namens-/Adressänderungen, Abmeldungen, Zustelladresse für das „Deutsche Tierärzteblatt“) den „Tierärztekammer-Meldebogen“.
Zur Beantwortung von Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Westfalen-Lippe selbstverständlich gerne zur Verfügung.