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Versorgungswerk - Aktuelles

Energiepreispauschale

Das Land Nordrhein-Westfalen hat daher gemeinsam mit anderen Bundesländern die Bundesregierung nunmehr im Rahmen der Bundesratssitzung vom 28.10.2022, in der über das Gesetz zur Auszahlung einer Energiepreispauschale an Rentnerinnen und Rentner debattiert wurde, dazu aufgefordert, sich des Problems einer Auszahlung der Energiepreispauschale für Versorgungsempfänger/-innen berufsständischer Versorgungswerke anzunehmen und diese in kommenden Entlastungspaketen ebenfalls zu berücksichtigen.

Am 28.10.2022 hatte nach dem Bundestag auch der Bundesrat das Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner verabschiedet.

Das Gesetz sieht keine Zahlung einer Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger/-innen berufsständischer Versorgungswerke vor. Vielmehr verweist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diesbezüglich auf seiner Homepage auf eine Zuständigkeit der Bundesländer.


Inzwischen sprachen sich gemäß einer Information der Arbeitsgemeinschaft berufsständische Versorgungseinrichtungen alle Arbeits- und Sozialminister der sechzehn Bundesländer dafür aus, dass die Energiepreispauschale allen Personengruppen zu Gute kommt. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb bestimmte Personengruppen ausgeschlossen würden. Eine rasche Beseitigung der Ungleichbehandlung werde angestrebt.

Sobald wir nähere Informationen erhalten, werden wir selbstverständlich umgehend informieren.

Wir verweisen bei weiteren Fragen zudem auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.