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Für Tierhalter

Zertifizierte Praxen/Kliniken

Wussten Sie, dass Tierarztpraxen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, von der Tierärztekammer Westfalen-Lippe zertifiziert werden können?

Diese Zertifizierung der Tierärztekammer Westfalen-Lippe gibt es jeweils für eine bestimmte Tierart. Nach entsprechender Begehung und erfolgreicher Abnahme durch Prüfer/innen der Tierärztekammer Westfalen-Lippe kann die Zulassung als „Tierärztliche Praxis für … “ bzw. „Tierärztliche Klinik für“ erfolgen, wie z. B. als „Tierärztliche Praxis für Kleintiere“ oder  Tierärztliche Klinik für Pferde“.

Derzeit gibt es folgende Zertifizierungsmöglich­keiten:

Tierärztliche Klinik für …

  1. … Kleintiere
  2. … Pferde

Tierärztliche Praxis für …

  1. … Kleintiere
  2. … Pferde
  3. … Schweine
  4. … Rinder
  5. … Vögel
  6. … Geflügel
  7. … Fische
     

Was qualifiziert diese Tierarztpraxen?

Diese von der Kammer zugelassenen „Tierärztlichen Praxen für …“ bzw. „Tierärztlichen Kliniken für …“ erfüllen besondere, in der Berufsordnung der Tierärztekammer Westfalen-Lippe festgelegte Anforderungen. Diese besonderen Anforderungen beziehen sich auf drei Bereiche:

a) Personelle Voraussetzungen (wie z. B. eine Fachtierarzt-Qualifikation oder langjährige Berufserfahrung bzw. eine Mindestanzahl an approbierten Tierärzten, erhöhte Fortbildungs­verpflichtungen),

b) räumliche Voraussetzungen und

c) medizinisch-technische, apparative oder sonstige Voraussetzungen.

Die Anforderungen an eine „Tierärztliche Klinik für …“ sind dabei noch höher als eine „Tierärztliche Praxis für…“. So sind Tierärztliche Kliniken beispielsweise verpflichtet, an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr einen tierärztlichen Notdienst anzubieten. Daher benötigen die Tierärztlichen Kliniken eine entsprechend hohe Anzahl fachlich versierter Tierärztinnen und Tierärzte. Viele von diesen Tierärztinnen und Tierärzten haben in diesen Kliniken auch bereits eine mehrjährige Fachtierarzt-Weiterbildung durchlaufen.

Ob die oben genannten besonderen Anforderungen erfüllt sind, prüft eine unabhängige Fachkommission der Tierärztekammer Westfalen-Lippe bei der erstmaligen Zulassung als „Tierärztliche Praxis für … bzw. „Tierärztliche Klinik für …“ und darüber hinaus erneut grundsätzlich alle vier Jahre.

 

Wie erkenne ich eine solche Tierarztpraxis?

Viele der zertifizierten Tierarztpraxen haben im Eingangsbereich ein entsprechendes Logo (siehe oben) platziert. Gerne werden die gerahmten Urkunden auch im Bereich der Wartezimmer präsentiert.  Die Praxisinhaber/innen zertifizierter Großtierpraxen (Pferde/Schweine/Rinder) präsentieren das Logo gerne in der Windschutzscheibe ihres Praxiswagens.

Auf Wunsch der Praxisinhaber/innen veröffentlicht die Tierärztekammer Westfalen-Lippe die Praxisbezeichnung auf ihrer Homepage unter der Rubrik „Für Tierhalter/„Praxis-/Klinikfinder“. Diese Veröffentlichung kann allerdings nur erfolgen, wenn eine entsprechende Einwilligungserklärung (DSGV) der Praxisinhaber/innen vorliegt.

Und bitte achten Sie darauf: Nur wo genau diese Bezeichnung drauf steht, ist auch eine „Tierärztliche Praxis für…“ bzw. „Tierärztliche Klinik für …“ drin.

Die Vorteile einer solchen Zertifizierung durch die Tierärztekammer Westfalen-Lippe, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, liegen für Sie als Patientenbesitzer/in auf der Hand:

  • Sie können anhand des Prüfsiegels bzw. der Zulassungsurkunde der Tierärztekammer Westfalen-Lippe mit einem Blick erkennen, dass die auf diese Weise zertifizierten Praxen bzw. Kliniken besondere Anforderungen erfüllen.
  • Sie können sicher sein, dass die Überprüfung dieser Praxen/Kliniken nach einheitlichen Standards durch qualifizierte und unabhängige Prüfer/innen der Tierärztekammer erfolgt.