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Ihre Kammer

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Grundlage ist das Heilberufsgesetz NRW (HeilBerG NRW)
Heilberufsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (PDF-Dokument)

§ 6 HeilBerG NRW fasst die Aufgaben der Kammer zusammen.

Weitere Gesetzestexte und Satzungen finden Sie vor allem auf der Seite „Für Tierärzte/Rechtsgrundlagen“