Im 2. Ausbildungsjahr findet die Zwischenprüfung statt. Am Ende des 3. Ausbildungsjahres ist die Abschlussprüfung entsprechend der Prüfungsordnung abzulegen. Pro Kalenderjahr werden zwei Abschlussprüfungen angeboten (Winterprüfung und Sommerprüfung). Die Prüfungsanforderungen sind durch die Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zur/zum Tiermedizinischen Fachangestellte/n vorgegeben. Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil.
Die Prüfungstermine für die Jahre 2025-2029:
Zwischenprüfungen:
Jahr | Datum |
2025 | 20. Februar 2025 |
2026 | 19. Februar 2026 |
2027 | 18. Februar 2027 |
2028 | 17. Februar 2028 |
2029 | 15. Februar 2029 |
Abschlussprüfungen:
Schriftliche Prüfungen:
Jahr | Sommerprüfung | Winterprüfung |
2025 | 3./7. April 2025 | 20./24. November 2025 |
2026 | 19./23. März 2026 | 26./30. November 2026 |
2027 | 11./15. März 2027 | 25./29. November 2027 |
2028 | 30. März/3. April 2028 | 23./27. November 2028 |
2029 | 15./19 März 2029 | 22./26. November 2029 |
Praktische Prüfungen:
Sommerprüfung: Voraussichtlich im Mai und Juni
Winterprüfung: Voraussichtlich im Januar
Die Anmeldeunterlagen werden den ausbildenden Tierarztpraxen zugestellt. Anmeldeschluss ist für die Sommerprüfung der 01.02. und für die Winterprüfung der 01.10. des jeweiligen Jahres.
Nach bestandener Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Tierärztekammer Westfalen-Lippe werden ein Prüfungszeugnis und ein „Fachangestelltenbrief“ ausgehändigt. Der Berufsschulabschluss ist i. d. R. dann erreicht, wenn im Berufsschulzeugnis bis auf ein Lernfeld bzw. Unterrichtsfach ausreichende Leistungen erzielt wurden.
Die Anträge auf Erleichterung im Prüfungsverfahren finden Sie hier:
Erleichterung Zwischenprüfung (PDF-Dokument)
Erleichterung Abschlussprüfung (PDF-Dokument)