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TFA-Ausbildung

Prüfungen

Im 2. Ausbildungsjahr findet die Zwischenprüfung statt. Am Ende des 3. Ausbildungsjahres ist die Abschlussprüfung entsprechend der Prüfungsordnung abzulegen. Pro Kalenderjahr werden zwei Abschlussprüfungen angeboten (Winterprüfung und Sommerprüfung). Die Prüfungsanforderungen sind durch die Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zur/zum Tiermedizinischen Fachangestellte/n vorgegeben. Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil.

Zur Prüfungsordnung

Die Prüfungstermine für die Jahre 2025-2029:

Zwischenprüfungen:

JahrDatum
202520. Februar 2025
202619. Februar 2026
202718. Februar 2027
202817. Februar 2028
202915. Februar 2029

 

 



Abschlussprüfungen:

Schriftliche Prüfungen:

JahrSommerprüfungWinterprüfung
20253./7. April 202520./24. November 2025
202619./23. März 202626./30. November 2026
202711./15. März 202725./29. November 2027
202830. März/3. April 202823./27. November 2028
202915./19 März 202922./26. November 2029

 

 

 

Praktische Prüfungen:

Sommerprüfung: Voraussichtlich im Mai und Juni

Winterprüfung: Voraussichtlich im Januar

Die Anmeldeunterlagen werden den ausbildenden Tierarztpraxen zugestellt. Anmeldeschluss ist für die Sommerprüfung der 01.02. und für die Winterprüfung der 01.10. des jeweiligen Jahres.

 

Nach bestandener Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Tierärztekammer Westfalen-Lippe werden ein Prüfungszeugnis und ein „Fachangestelltenbrief“ ausgehändigt. Der Berufsschulabschluss ist i. d. R. dann erreicht, wenn im Berufsschulzeugnis bis auf ein Lernfeld bzw. Unterrichtsfach ausreichende Leistungen erzielt wurden.

Die Anträge auf Erleichterung im Prüfungsverfahren finden Sie hier:

Erleichterung Zwischenprüfung (PDF-Dokument) 
Erleichterung Abschlussprüfung (PDF-Dokument)