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Für Tierärzte

Anmeldung

Gemäß Heilberufsgesetz (HeilBerG NRW) des Landes Nordrhein-Westfalen gehören Sie der Tierärztekammer Westfalen-Lippe an, wenn Sie 

  • eine gültige Approbation oder eine vorübergehende Erlaubnis zur Ausübung des Berufs als Tierarzt/Tierärztin besitzen
  • und im Landesteil Westfalen-Lippe Ihren Beruf ausüben
  • oder, sofern Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Westfalen-Lippe haben.

Als Mitglied der Tierärztekammer Westfalen-Lippe unterliegen Sie den Meldepflichten und -fristen gem. §2 Absatz 2 HeilBerG NRW sowie §3 Absatz 1 der Berufsordnung der Tierärztekammer Westfalen-Lippe. Bitte achten Sie auf fristgerechte Meldungen, da andernfalls nach §58e Absatz 3 HeilBerG NRW ein Zwangsgeld fällig werden kann.

 

Bitte füllen Sie die folgenden Formulare vollständig aus und senden uns diese zeitnah per E-Mail, Post oder Fax zurück:

 

Zur Anmeldung fügen Sie bitte folgende Unterlagen hinzu:

  • Approbationsurkunde in Kopie
  • Promotionsurkunde in Kopie (falls vorhanden, ggf. nach Erhalt nachreichen)
  • Fachtierarzturkunde in Kopie (falls vorhanden, ggf. nach Erhalt nachreichen)
  • Tabellarische Angaben über bisherige tierärztliche Tätigkeiten (entfällt bei Erstzugang)
  • Nachweis über den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Röntgenverordnung
  • Nachweis über die turnusmäßige (5-jährige) Aktualisierung Ihrer Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Röntgenverordnung

Bei Bedarf können Sie auch im Zuge Ihrer Anmeldung die Ausstellung eines Tierarztausweises im Scheckkartenformat beantragen:

 

Nach Erhalt der ausgefüllten Formulare werden wir veranlassen, dass Ihnen in Zukunft mo­natlich kostenlos das Deutsche Tierärzteblatt zugestellt wird.

Rechtsrelevante Unterlagen für die Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik
„Für Tierärzte/Download-Bereich“.

 

Um-/Abmeldung und/oder sonstige Informationen von und für Tierärztinnen/Tierärzte

Wir bitten Sie, uns die Aufnahme, die Art und die Orte Ihrer Berufsausübung, die Beendigung und jede sonstige Änderung der Berufsausübung, den Wechsel des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 2 Abs. 3 HeilBerG NRW) sowie Änderungen Ihrer Personalien zeitnah anzugeben, damit un­richtige Veranlagungen zum Kammerbeitrag und Fehlleitungen des Schriftverkehrs und des Deutschen Tierärzteblattes vermieden werden können.

Hierfür nutzen Sie bei Veränderungen rund um das Thema Tätigkeit den Bogen „Art der Tätigkeit“ und bei personenbezogenen Änderungen (Namens-/Adressänderungen, Abmeldungen, Zustelladresse für das „Deutsche Tierärzteblatt“) den „Tierärztekammer-Meldebogen“.

 

Für die Beantwortung von Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Westfalen-Lippe gerne zur Verfügung.

Tierärztekammer Westfalen-Lippe
Meyerbeerstraße 21, 48163 Münster

Telefon: 0251 53594 -11
Fax: 0251 53594 -24

E-Mail: info@tieraerztekammer-wl.de

 

Gemeinschaftshilfe Westfälisch-Lippischer Tierärzte

Die Gemeinschaftshilfe Westfälisch-Lippischer Tierärzte wurde 1950 von der Tierärztekammer Westfalen-Lippe gegründet. Ihr Zweck ist, beim Tode eines Mitgliedes ein einmaliges Sterbegeld zur Bestreitung der durch den Sterbefall entstehenden Kosten zu gewähren.

 

Versorgungswerk Westfalen-Lippe

Das Versorgungswerk ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der Tierärztekammer Westfalen-Lippe.
Die Anmeldung zum Versorgungswerk der Tierärztekammer Westfalen-Lippe erfolgt hier.