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Für Tierärzte

Niederlassung

Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit ist lt. Heilberufsgesetz NRW (HeilBerG NRW) niederlassungspflichtig. Dabei wird eine selbstständige Tätigkeit von Seiten der Kammer immer als Haupttätigkeit eingestuft, auch wenn Sie zusätzlich eine Nebentätigkeit ausüben, die zeitaufwendiger ist. 

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über das Datum Ihrer Praxiseröffnung und senden uns die erforderlichen Unterlagen zur Anzeige der Niederlassung vorab zu. 

Für die Anzeige Ihrer Niederlassung werden von Seiten der Kammer folgende Unterlagen benötigt: 

Bitte teilen Sie Ihre Tätigkeitsveränderung auf dem Bogen "Art der Tätigkeit" mit. Wir bitten Sie außerdem, Ihre Niederlassungsdaten auf dem "Praxisdatenstammblatt" einzutragen und beide Formulare ausgefüllt an uns zurückzusenden. 

Sollten sich im Laufe der Zeit Praxisänderungen ergeben, teilen Sie uns diese ebenfalls bitte entsprechend auf dem Stammblatt mit. 

Folgende Institutionen sollten Sie über Ihre Niederlassung bzw. die Praxisübernahme in Kenntnis setzen:

  • Amtstierarzt
  • Vorsitzender der Kreisstelle der Tierärztekammer Westfalen-Lippe
  • Finanzamt
  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
  • Arbeitsschutzverwaltung (Bezirksregierung)

Es wird besonders auf die Einhaltung der Vorschriften der Strahlenschutzverordnung hingewiesen. Bitte beachten Sie, dass sowohl eine Neuanschaffung als auch ein Besitzerwechsel des Röntgengerätes der entsprechenden Bezirksregierung angezeigt werden muss.

Wir weisen an dieser Stelle auch noch einmal darauf hin, dass Sie lt. § 30 Nr. 4 HeilBerG NRW eine Betriebshaftpflichtversicherung/Berufshaftpflichtversicherung für Ihre Praxis abschließen müssen. Bitte bestätigen Sie uns dies auf dem Praxisdatenstammblatt. 

Bei rechtlichen Fragen sowie Fragen zur Praxisbezeichnung, wenden Sie sich gerne an Herrn Bergers (bergers@tieraerztekammer-wl.de oder 0251 53594-14). Eine Praxisbezeichnung mit fachspezifischen Namen oder regionalen Angaben bedarf der Genehmigung durch die Tierärztekammer. Die Bezeichnung "Tierarztpraxis" in Verbindung mit Ihrem Namen kann ohne Weiteres verwendet werden und bedarf keiner Genehmigung durch die Tierärztekammer. 

Sollten Sie wünschen, dass wir Ihre Daten zur Niederlassung im Deutschen Tierärzteblatt veröffentlichen, unterschreiben Sie bitte die entsprechende Einwilligungserklärung und senden das Formular unterschrieben zurück.

  • Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Niederlassungsdaten(PDF-Dokument)

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit Ihre Praxisdaten auf der Homepage der Tierärztekammer Westfalen-Lippe im Praxis-/Klinikfinder zu veröffentlichen. Hierbei handelt es sich um eine Suchfunktion für Tierhalter, bei der Sie sich entweder einen Überblick über die Tierarztpraxen für einen bestimmten Kreis verschaffen oder geziehlt nach bestimmten Praxen suchen können. Sollten Sie wünschen, dass wir Ihre Praxisdaten in die Liste auf unserer Homepage mit aufnehmen, schicken Sie uns die hierfür vorgesehene Einwilligungserklärung gerne ausgefüllt zurück.


Praxisübernahme

Wir weisen darauf hin, dass laut § 23 der Berufsordnung der Tierärztekammer Westfalen-Lippe ein Exemplar des Praxisübergabevertrages der Tierärztekammer vorgelegt werden soll und bitten, falls ein Vertrag geschlossen wurde, uns ein Exemplar zu übersenden.


Für die Beantwortung von Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Westfalen-Lippe gerne zur Verfügung.

Tierärztekammer Westfalen-Lippe
Meyerbeerstraße 21, 48163 Münster

Telefon: 0251 53594-10 oder -11
Fax: 0251 53594-24

E-Mail: info@tieraerztekammer-wl.de