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Versorgungswerk

Rechtsgrundlagen

Satzung des Versorgungswerks
Download der Satzung (Inkrafttreten 01.02.2024) (PDF-Dokument)

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Kooperation mit der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe im Bereich der Kapitalanlagen

Das Versorgungswerk der Tierärztekammer Westfalen-Lippe kooperiert seit dem 1. Juli 2016 bei der Verwaltung der Kapitalanlagen, dem Risikomanagement sowie dem Risikocontrolling und sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben eng mit der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe. Nach dem „Partizipationsprinzip“ investiert die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe für das Versorgungswerk der Tierärztekammer Westfalen-Lippe in solche Anlagen, die sie auch für das eigene Vermögen tätigt, sofern diese für deren strategische Anlagepolitik sinnvoll erscheinen. Diese „Co-Anlage“ führt zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und lässt das Versorgungswerk der Tierärztekammer Westfalen-Lippe an der jeweiligen „Co-Anlage“ partizipieren. Die Gesamtverantwortung für alle Teilbereiche der Kooperation verbleibt beim Versorgungswerk der Tierärztekammer Westfalen-Lippe.

Informationen gemäß Artikel 26 Absatz 2 Satz 2 DSGVO (PDF-Dokument)