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Versorgungswerk - Von A bis Z

Altersrente

Die Regelaltersgrenze wird beginnend ab dem Geburtsjahrgang 1947 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Ab dem Jahrgang 1964 erreichen Sie die Regelaltersgrenze somit mit 67 Jahren.

Die Altersrente wird auf Antrag gezahlt. Unter Versorgungswerk - Formulare finden Sie den Antrag auf Altersrente sowie einen Antrag auf Ausstellung eines Rentenausweises. Bitte füllen Sie die Formulare aus und fügen Sie die notwendigen/geforderten Unterlagen bei. Sie können uns die Formulare und die Unterlagen per E-Mail, Post oder Fax zusenden.

Wir verweisen auch auf unsere Rubrik „Rente“.