Sie sind hier: Startseite » Versorgungswerk » Von A bis Z
( https://www.tieraerztekammer-wl.de//versorgungswerk/von-a-bis-z/beitragspflicht )

Versorgungswerk - Von A bis Z

Beitragspflicht

Grundsätzlich besteht mit der Aufnahme einer tierärztlichen Tätigkeit in unserem Kammerbereich eine Beitragspflicht. Ausgenommen hiervon sind Tierärzte, die von der Mitgliedschaft zum Versorgungswerk befreit sind (siehe Rubrik „Befreiung von der Mitgliedschaft/Zugehörigkeit“).