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Versorgungswerk - Von A bis Z

Einkommensnachweise

Selbstständige Tierärztinnen/Tierärzte haben den Einkommensteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres bis zum 30.06. des aktuellen Jahres einzureichen. Alternativ kann auch eine Bescheinigung des Steuerbüros über die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit im Vor-Vorjahr eingereicht werden.

Für die angestellten Tierärztinnen/Tierärzte wird eine monatliche Beitragsmeldung elektronisch an das Versorgungswerk übermittelt. Auch die Jahresmeldung wird von Ihrem Arbeitgeber bzw. von dem Steuerbüro des Arbeitgebers am Ende eines Jahres elektronisch übermittelt. Damit sind keine weiteren Einkommensnachweise von Ihnen zu erbringen.