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Versorgungswerk - Von A bis Z

Hinterbliebenenrente

Hinterbliebenenrenten sind:

  • Witwenrenten und Witwerrenten
  • Rente für überlebende Partnerinnen und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne von § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Vollwaisenrenten
  • Halbwaisenrenten

Wir verweisen auf unsere Rubrik „Witwen-/Witwerrente“ und „Waisenrente“.