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Versorgungswerk - Von A bis Z

Leistungen

Die Leistungen des Versorgungswerks sind:

  • Zahlung eines Ruhegeldes ab Erreichen der Regelaltersgrenze
  • Zahlung eines vorgezogenen oder aufgeschobenen Ruhegeldes
  • Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente
  • Zahlung von Hinterbliebenenrenten (Witwenrenten und Witwerrenten, Rente für überlebende Partnerinnen und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne von § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz – LpartG, Vollwaisenrenten, Halbwaisenrenten)
  • Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen

Ein Leistungsanspruch besteht erst, nachdem mindestens ein Monatsbeitrag beim Versorgungswerk eingegangen ist. Die Gewährung der Leistungen ist an keine Wartezeit gebunden.