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Versorgungswerk - Von A bis Z

Mahngebühren

Wird ein offener Beitrag nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so werden Mahngebühren erhoben.
Diese betragen für die erste Zahlungserinnerung 3,00 €, für jede weitere Zahlungserinnerung 6,00 €.

Die Mahngebühren werden Ihnen zusammen mit den offenen Beiträgen in Rechnung gestellt.

Aus Billigkeitsgründen kann auf schriftlichen Antrag des Mitglieds auf die Maßnahme verzichtet werden.
Der zu begründende Antrag ist spätestens nach der ersten Zahlungserinnerung zu stellen. Über den Antrag entscheidet der Verwaltungsausschuss.