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Versorgungswerk - Von A bis Z

Rente

Ein Antrag auf Rente muss immer schriftlich formlos erfolgen. Sobald wir Ihren Antrag vorliegen haben, senden wir Ihnen die notwendigen Formulare zu, die ausgefüllt und unterschrieben im Original an uns zurückzusenden sind.
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf Rente drei Monate vor Rentenbeginn zu stellen.

Die Renten des Versorgungswerks werden in zwölf gleichen Raten monatlich im Voraus gezahlt. Grundsätzlich erfolgen die Rentenzahlungen auf ein in der Europäischen Union geführtes Konto, verlangt das Mitglied die Überweisung jedoch auf ein nicht in der Europäischen Union geführtes Konto, gehen die Mehrkosten des Geldverkehrs außerhalb der Europäischen Union sowie sämtliche damit verbundenen administrativen Kosten zulasten des Mitglieds.
Die Mehrkosten werden von dem zu überweisenden Rentenbetrag abgezogen.

Der Ruhegeldanspruch erlischt mit Ablauf des Todesmonats.

Die Kammerversammlung kann Erhöhungen von Rentenleistungen beschließen. Der Verwaltungsausschuss unterbreitet der Kammerversammlung auf der Basis des jeweils letzten Jahresabschlusses, des dazugehörigen versicherungsmathematischen Gutachtens sowie der Empfehlungen des Versicherungsmathematikers einen entsprechenden Beschlussvorschlag. Nach der Genehmigung durch die Versicherungsaufsichtsbehörde wird der Beschluss bekanntgegeben.