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Versorgungswerk - Von A bis Z

Rücklastschrift

Wenn der Lastschriftvorgang nicht ausgeführt werden kann, erfolgt eine Rückbuchung der SEPA-Lastschrift, d. h. der entsprechende Betrag wird Ihrem Konto wieder gutgeschrieben und das Konto des Versorgungswerks wird entsprechend belastet. Die Rücklastschrift wird durch die Bank mit Gebühren belegt, die je nach Abbuchungsbetrag oder Bank unterschiedlich hoch ausfallen können. Die Rücklastschriftgebühren stellen wir Ihnen zusammen mit dem zu zahlenden, noch offenen Beitrag in Rechnung.