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Versorgungswerk - Von A bis Z

Selbstständigkeit

Wenn sie eine selbstständige tierärztliche Tätigkeit ausüben, sind Sie selbst für die monatliche Beitragszahlung verantwortlich. Welche monatlichen Beiträge zu entrichten sind, können Sie unter „Zahlung“, „Beitragshöhe“, „Mehrfachbeschäftigung“ und „geringfügige Beschäftigung“ nachlesen.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Versorgungswerk der Tierärztekammer Westfalen-Lippe beispielsweise auch als Praxisvertreter/in, als Chiropraktiker/in oder als Tierärztin/Tierarzt im Turnierdienst als selbstständiger Tierarzt/selbstständige Tierärztin geführt werden.

Die Entscheidung, ob es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine selbstständige Tätigkeit handelt, obliegt im Einzelfall der Tierärztekammer Westfalen-Lippe. Ist die Tätigkeit durch die Kammer als selbständig eingestuft, werden Sie auch im Versorgungswerk als selbständige Tierärztin/selbständiger Tierarzt geführt.