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Versorgungswerk - Von A bis Z

Tätigkeitswechsel

Jeder Tätigkeitswechsel ist dem Versorgungswerk der Tierärztekammer innerhalb von 14 Tagen nach Tätigkeitsaufnahme schriftlich mitzuteilen. Verwenden Sie hierfür gerne das Formular „Art der Tätigkeit“, welches Sie in der Rubrik „Formulare“ vorfinden und senden Sie das Formular per E-Mail, Fax oder Post ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.

Bitte beachten Sie, dass für jede neue Tätigkeit ein neuer Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu stellen ist (siehe Rubrik „Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung“).

Sollten Sie in einem anderen Kammerbereich tätig werden, so ist der Fragebogen „Art der Tätigkeit“ zwecks Abmeldung im Versorgungswerk der Tierärztekammer Westfalen-Lippe ebenfalls auszufüllen und zurückzusenden. Beachten Sie, dass gleichzeitig eine Anmeldung im neu zuständigen Versorgungswerk durch Sie als Mitglied erfolgen muss. Über das neue Versorgungswerk ist dann auch der neue Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu stellen.