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Versorgungswerk - Von A bis Z

Verletztengeld

Sobald Sie Anspruch auf Verletztengeld haben, geben Sie dieses bitte umgehend im Versorgungswerk der Tierärztekammer Westfalen-Lippe bekannt.

Aus dem Verletztengeld sind Pflichtbeiträge an das Versorgungswerk zu zahlen, sofern Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind.

Die eine Hälfte des Rentenversicherungsbeitrages übernimmt Ihre Krankenkasse bzw. der Unfallversicherungsträger (Trägeranteil), sofern Sie bei Ihrer Krankenkasse bzw. dem Unfallversicherungsträger einen schriftlichen, formlosen Antrag auf Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge zum Versorgungswerk stellen.

Bereits bei Ihrer ersten Anmeldung im Versorgungswerk erhalten Sie von uns eine Mitgliedsbescheinigung. Diese reichen Sie bitte zusätzlich zu Ihrem formlosen Antrag bei der Krankenkasse/dem Unfallversicherungsträger ein, damit die Beiträge an das Versorgungswerk gezahlt werden können. Sollte Ihnen die Mitgliedsbescheinigung nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an uns, damit wir Ihnen eine solche zur Vorlage bei der Krankenkasse/dem Unfallversicherungsträger erstellen und zusenden können.

Der andere Teil des Rentenversicherungsbeitrages ist von Ihnen selbst zu zahlen. Um Ihnen diesen in Rechnung stellen zu können, benötigen wir eine Kopie der Verletztengeldabrechnung Ihrer Krankenkasse/des Unfallversicherungsträgers, aus der die Höhe des Bruttoverletztengeldes zu entnehmen ist. Sobald wir die Abrechnung von Ihnen vorliegen haben, erhalten Sie eine Rechnung über den zu zahlenden Anteil.