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Versorgungswerk - Von A bis Z

Zahlung

Die Beiträge aus selbstständiger und angestellter tierärztlicher Tätigkeit sind als Monatsbeiträge spätestens bis zum
5. Tag des Folgemonats zu zahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit bzw. nach Ihrem Bruttoeinkommen aus angestellter Tätigkeit.

Laufende freiwillige Beiträge sind ebenfalls bis zum 5. Tag des Folgemonats zu entrichten. Bei Einmalzahlungen beachten Sie bitte, dass ein Beitragseingang auf dem Konto des Versorgungswerks im aktuellen Jahr erfolgen muss, damit diese noch für das laufende Jahr berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass für zurückliegende Jahre keine Beiträge mehr nachentrichtet werden können.

Für alle Beiträge können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das Formular hierzu finden Sie auf unserer Internetseite unter „Formulare“. Dieses ist im Original an uns zurückzureichen. Beiträge aus der Selbstständigkeit und freiwillige Monatsbeiträge werden zu Beginn eines Monats von Ihrem Konto eingezogen. Beiträge aus der Angestelltentätigkeit werden rückwirkend, bis zum 5. Tag des Folgemonats eingezogen.

Alternativ können Sie die Beiträge auf unser Konto überweisen (siehe Rubrik „Überweisung“).