18.09.2023
Nachweis des BTV in den Niederlanden
Anfang September wurde in vier Betrieben in den Niederlanden das Virus der Blauzungenkrankheit, Serotyp 3, bei Schafen nachgewiesen. Alle betroffenen Betriebe liegen im Gebiet zwischen Amsterdam und Utrecht.
Weitere Maßnahmen werden zwischen Bund und Ländern abgesprochen.
Momentan wurden für das ganze Land Verbringungsbeschränkungen verhängt, es wurde nicht nach Region differenziert.
Tagesaktuelle Informationen zu Verbreitung der BT in den Niederlanden sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.nvwa.nl/onderwerpen/dierziekten/actuele-dierziekten-in-nederland-en-europa
13.09.2023
Umfrage des Instituts für Veterinärepidemiologie und Biometrie der Freien Universität Berlin zur Arbeitszufriedenheit bei Kleintierärzten/-ärztinnen
Die Freie Universität Berlin erläutert hierzu:
"Auch in der Kleintierpraxis gibt es einen Mangel an qualifiziertem Nachwuchs, und viele Praxen oder Kliniken haben Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen. Ein wichtiger Grund ist, wie auch in anderen Branchen, dass die „Babyboomer“-Generation nach und nach in den Ruhestand geht und nicht in der gleichen Anzahl junge Tierärztinnen und Tierärzte eine praktische Laufbahn einschlagen. Zudem legt die junge Generation viel Wert auf eine ausgeglichene Work-Life-Balance, und manche von ihnen bevorzugen es, in Teilzeit zu arbeiten. Diese teils generationsbedingten Unterschiede sind häufig Ursache von Konflikten zwischen Arbeitnehmern/-innen und Arbeitgebern/-innen.
Das Institut für Veterinärepidemiologie und Biometrie der Freien Universität Berlin forscht zu den Ursachen dieser Konflikte, um die Zusammenarbeit der Vorgesetzten in Kleintierpraxen und -kliniken und der (Anfangs-) Assistenten und Assistentinnen in der Veterinärmedizin zu verbessern. Dazu arbeitet ein Team aus zwei Doktoranden, einer Epidemiologin und einer Sozialwissenschaftlerin aktuell an zwei Studien, einer qualitativen und einer quantitativen.
Im quantitativen Teil werden Arbeitgeber/-innen und Arbeitnehmer/-innen mithilfe von zwei getrennten Onlineumfragen befragt. Dabei sollen die unterschiedlichen Vorstellungen bezüglich der allgemeinen Arbeitsbedingungen wie der Arbeitszeit und dem Klima, der Karriere, aber auch bezüglich der Work-Life-Balance, bei der es auch um den Stellenwert von Familie und sozialen Kontakten geht, ermittelt werden. Zusätzlich wird dabei Wert auf die Selbst- und Fremdeinschätzung der Arbeitgeber/-innen gelegt."
Alle praktizierenden Kleintierärztinnen und -ärzte sind herzlich eingeladen, an der Umfrage teilzunehmen. Die Teilnahme an der Umfrage dauert ca. 15 Minuten.
Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.vetmed.fu-berlin.de/einrichtungen/institute/we16/forschung/angewandte_epidemiologie/kleintieraerzte/index.html
Arbeitnehmer/-innen kommen über diesen Link zur Umfrage:
https://vetepi.limesurvey.net/185447?lang=de
Arbeitgeber/-innen verwenden diesen Link:
https://vetepi.limesurvey.net/897834?lang=de
>> Die Umfrage endet am 31.10.2023.
13.09.2023
Ergänzende Hinweise Tierarzneimittelrecht: Umsetzung des § 58 TAMG, Maßnahmenpläne 2023
Mit unserem Beitrag vom 23.03.2023 hatten wir Sie bereits zu der oben genannten Thematik informiert. Gestern hat uns nunmehr allerdings folgende Ergänzung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW zu der Thematik erreicht, über die wir Sie gerne informieren möchten:
„In Ergänzung zu meinem o. g. Schreiben vom 15. März 2023 (Az.:65.08.01.00.005.03) weise ich darauf hin, dass § 58 des Tierarzneimittelgesetzes auch für die Nutzungsarten nach Anlage 1 Nr. 2.3 (= Mastschweine ab 30 kg), Nr. 3.1 (= Masthühner), und Nr. 4.1 (= Mastputen) des Tierarzneimittelgesetzes für das erste Halbjahr des Jahres 2023 nicht anwendbar ist.
In der Folge sind auch für diese Nutzungsarten keine Maßnahmenpläne nach § 58 Abs. 2 Nr. 2 TAMG zu erstellen, obwohl die genannten Tierarten nicht von der Übergangsvorschrift des § 94 TAMG erfasst werden.
Hintergrund der inhaltlichen Ergänzung ist, dass den tierhaltenden Personen in diesem Jahr keine bundesweite Jahreskennzahl für den Abgleich mit der halbjährlichen betrieblichen Therapiehäufigkeit zur Verfügung steht. Das TAMG enthält keine Übergangsregelung, die einen Vergleich mit einer halbjährlichen Kennzahl im Jahr 2023 ermöglicht.“
14.07.2023
Bundesregierung nimmt positiv zur Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) Stellung
In einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 12.07.2023 wird diesbezüglich auf die Bundestagsdrucksache (20/7562) vom 04.07.2023 verwiesen. Darin heißt es u.a. „Die Bundesregierung sieht die GOT als Steuerungsinstrument zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes an“. In dem Text führt die Bundesregierung zudem detailliert aus, dass die GOT intensiv von der EU-Kommission geprüft worden sei und dass es keine Beanstandungen gegeben habe.
In der Bundestagsdrucksache erläutert die Bundesregierung zudem den Regelungszweck der Hausbesuchsgebühr und verweist in diesem Zusammenhang explizit auf die Auslegungshilfe der Bundestierärztekammer (siehe unten: Information vom 27.02.2023).
10.07.2023
Konzept des Landes NRW – Umgang mit kranken Schweinen in schweinehaltenden Betrieben
In NRW hatte sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes (RLV) und Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), des Landkreistages NRW sowie den Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe mit der Thematik „Umgang mit kranken Einzeltieren in schweinehaltenden Betrieben“ befasst. Zielsetzung der Arbeitsgruppe war die Entwicklung einer Strategie mit Handlungsanweisungen für alle Beteiligten, damit mangelhafter tierschutzwidriger Umgang mit kranken, einzelnen Schweinen im Bestand langfristig vermieden werden kann. Hierzu hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz aktuell eine Broschüre veröffentlicht. Broschüre (PDF-Dokument)
27.06.2023
Warnung vor möglichen Betrugsversuchen
Aus dem Hochsauerlandkreis gibt es einen Warnhinweis zu möglichen Betrugsversuchen. Offenbar gibt sich eine Anruferin als Mitarbeiterin eines Finanzamtes aus und verweist auf Probleme bei Rechnungen für den Praxisbedarf. Bei unkooperativem Verhalten drohe sie mit einer Strafzahlung, die bei einem Vor-Ort-Termin in der Praxis an Mitarbeiter:innen des Finanzamtes in bar zu entrichten sei.
Der Praxisinhaber bat die Tierärztekammer Westfalen-Lippe, auf diesen Betrugsversuch auf der Homepage hinzuweisen.
23.06.2023
EMA-Umfrage zu Antibiotikaresistenzen
Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) führt eine Umfrage zu den Einstellungen, Wahrnehmungen und Kenntnissen von Tierärzten über Antibiotika und Antibiotikaresistenz durch.
Die Resistenz gegen antimikrobielle Mittel ist eine der Hauptprioritäten der EMA, und eine der Aufgaben der Agentur ist die Förderung des verantwortungsvollen Einsatzes vorhandener Antibiotika, die Bekämpfung von Fehlinformationen und die Schärfung des Bewusstseins und Verständnisses für dieses Thema. Die Umfrage wird der EMA dabei helfen, den Informationsbedarf zu decken und nützliche Botschaften zu erstellen, um bestehende Wissenslücken mit Instrumenten zu schließen, die für die Beteiligten relevant sind.
Da Tierärzt:innen eine der wichtigsten Interessengruppen der EMA sind, ist ihr Beitrag von entscheidender Bedeutung.
Link zur Umfrage: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/AMRsurvey-Veterinarians-2023
Das Ausfüllen der Umfrage dauert etwa 10 Minuten und die Umfrage endet am 25. Juni 2023.
23.06.2023
StIKo Vet Stellungnahme zur Impfung gegen HPAI
Die StIKo Vet hat eine Stellungnahme zur Impfung gegen Hochpathogene Aviäre Influenzaviren veröffentlicht. Darin wird versucht, einen umfassenden Einblick über die Viren, die Epidemiologie, die Reaktionsmöglichkeiten des Immunsystems sowie Möglichkeiten zur Impfung zu geben. Aufgrund verschiedenster Unwägbarkeiten - so z.B. ist noch unklar, welche Impfstoffe letztlich zur Zulassung kommen - ist der Empfehlungsteil bislang relativ knapp gehalten. Die StIKo Vet behält sich daher vor, die Stellungnahme an aktuelle Entwicklungen anzupassen und in entsprechenden Abständen zu aktualisieren.
Sie findet sich auf der Homepage der StIKo Vet unter:
22.06.2023
Umfrage des IFB NRW zur Fachkräftesicherung in den Freien Berufen
Das Institut Freier Berufe NRW (IFB NRW) untersucht derzeit die gegenwärtige Lage des Fachkräftemangels sowie den Wandel der Berufsbilder und Anforderungsprofile von Fachkräften und Auszubildenden in den Freien Berufen. Für die Forschung des Instituts sind besonders Ihre Erfahrungen als Tierärt:innen sowie die Sicht Ihrer Mitarbeiter:innen eine wichtige Erkenntnisquelle. Der Fragebogen nimmt je nach beruflicher Position ca. 5-10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch.
Sie können die Umfrage direkt unter dem nachfolgenden Link öffnen: https://de.research.net/r/IFB_Umfrage_2
Das IFB NRW ist eine unabhängige Forschungseinrichtung in der Trägerschaft des Verbandes Feier Berufe im Lande NRW. Das Forschungsprojekt wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt.Weitere Informationen zur Tätigkeit des IFB NRW finden Sie unter www.ifb-nrw.de.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des IFB NRW über die E-Mail-Adresse umfrage@ifb-nrw.de gerne zur Verfügung.
05.05.2023
Petition zum Tierarzneimittelgesetz - Meldung antimikrobieller Wirkstoffe
Im April-Rundbrief der Bundestierärztekammer wurde auf eine Petition zum Tierarzneimittelgesetz hingewiesen:
„Die behördliche Meldung der Anwendung, Abgabe oder Verschreibung antimikrobieller Wirkstoffe soll zukünftig für jeden praktizierenden Tierarzt zur Pflicht werden. Um dieses Bürokratie-Monster zu stoppen, möchten wir Sie bitten, die über die Website des Deutschen Bundestages geschaltete Petition zu unterstützen und diese auch an möglichst viele Ihrer Patientenbesitzer weiterzuleiten, um die Anzahl der Mitzeichner zu erhöhen. Denn erst wenn eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist das Quorum von 50.000 Unterstützungen erreicht hat, ist damit zu rechnen, dass der Petent in öffentlicher Ausschusssitzung angehört wird. Aus den eigenen Reihen der Tierärzteschaft ist daher diese Mindestanzahl nicht zu schaffen.
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2023/_02/_26/Petition_146824.html
Die Unterschriftenaktion läuft bis zum 23.05.2023.“
23.03.2023
Hinweise TAMG Maßnahmenpläne Antibiotika
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW hat uns heute Hinweise zum Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel vom 21.12.2022 zur Kenntnis weitergeleitet. Das Schreiben finden Sie zu Ihrer Information hier.
27.02.2023
Hausbesuchsgebühr GOT
Die Bundestierärztekammer hat ihre Stellungnahme zur Frage der Hausbesuchsgebühr auf ihrer Homepage aktualisiert. Die aktuelle Stellungnahme finden Sie hier.
21.02.2023
Erläuterungen und Auslegung zum Tierarzneimittelrecht
Die Bundestierärztekammer hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Tierarzneimittel der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz Erläuterungen und Auslegungen zum seit dem 28.01.2022 geltenden Arzneimittelrecht veröffentlicht.
Die Erläuterungen mit Stand 14.02.2023 finden Sie hier.
27.01.2023
Stellungnahme der BTK zur Hausbesuchsgebühr bei Pferden
Zur Frage der Hausbesuchsgebühr (Ziffer 40 der seit dem 22. November 2022 gültigen GOT) hat die Bundestierärztekammer auf ihrer Homepage eine auf die Behandlung von Pferden fokussierte Stellungnahme veröffentlicht. Den Link zu dieser Stellungnahme finden Sie hier.
22.06.2023
Umfrage des IFB NRW zur Fachkräftesicherung in den Freien Berufen
Das Institut Freier Berufe NRW (IFB NRW) untersucht derzeit die gegenwärtige Lage des Fachkräftemangels sowie den Wandel der Berufsbilder und Anforderungsprofile von Fachkräften und Auszubildenden in den Freien Berufen. Für die Forschung des Instituts sind besonders Ihre Erfahrungen als Tierärt:innen sowie die Sicht Ihrer Mitarbeiter:innen eine wichtige Erkenntnisquelle. Der Fragebogen nimmt je nach beruflicher Position ca. 5-10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch.
Sie können die Umfrage direkt unter dem nachfolgenden Link öffnen: https://de.research.net/r/IFB_Umfrage_2
Das IFB NRW ist eine unabhängige Forschungseinrichtung in der Trägerschaft des Verbandes Feier Berufe im Lande NRW. Das Forschungsprojekt wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt.Weitere Informationen zur Tätigkeit des IFB NRW finden Sie unter www.ifb-nrw.de.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des IFB NRW über die E-Mail-Adresse umfrage@ifb-nrw.de gerne zur Verfügung.
05.05.2023
Petition zum Tierarzneimittelgesetz - Meldung antimikrobieller Wirkstoffe
Im April-Rundbrief der Bundestierärztekammer wurde auf eine Petition zum Tierarzneimittelgesetz hingewiesen:
„Die behördliche Meldung der Anwendung, Abgabe oder Verschreibung antimikrobieller Wirkstoffe soll zukünftig für jeden praktizierenden Tierarzt zur Pflicht werden. Um dieses Bürokratie-Monster zu stoppen, möchten wir Sie bitten, die über die Website des Deutschen Bundestages geschaltete Petition zu unterstützen und diese auch an möglichst viele Ihrer Patientenbesitzer weiterzuleiten, um die Anzahl der Mitzeichner zu erhöhen. Denn erst wenn eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist das Quorum von 50.000 Unterstützungen erreicht hat, ist damit zu rechnen, dass der Petent in öffentlicher Ausschusssitzung angehört wird. Aus den eigenen Reihen der Tierärzteschaft ist daher diese Mindestanzahl nicht zu schaffen.
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2023/_02/_26/Petition_146824.html
Die Unterschriftenaktion läuft bis zum 23.05.2023.“
23.03.2023
Hinweise TAMG Maßnahmenpläne Antibiotika
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW hat uns heute Hinweise zum Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel vom 21.12.2022 zur Kenntnis weitergeleitet. Das Schreiben finden Sie zu Ihrer Information hier.
27.02.2023
Hausbesuchsgebühr GOT
Die Bundestierärztekammer hat ihre Stellungnahme zur Frage der Hausbesuchsgebühr auf ihrer Homepage aktualisiert. Die aktuelle Stellungnahme finden Sie hier.
21.02.2023
Erläuterungen und Auslegung zum Tierarzneimittelrecht
Die Bundestierärztekammer hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Tierarzneimittel der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz Erläuterungen und Auslegungen zum seit dem 28.01.2022 geltenden Arzneimittelrecht veröffentlicht.
Die Erläuterungen mit Stand 14.02.2023 finden Sie hier.
27.01.2023
Stellungnahme der BTK zur Hausbesuchsgebühr bei Pferden
Zur Frage der Hausbesuchsgebühr (Ziffer 40 der seit dem 22. November 2022 gültigen GOT) hat die Bundestierärztekammer auf ihrer Homepage eine auf die Behandlung von Pferden fokussierte Stellungnahme veröffentlicht. Den Link zu dieser Stellungnahme finden Sie hier.