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Für Tierärzte

Tierärztlicher Notfalldienst


Zum 1. Januar 2025 sind in den Zuständigkeitsbereichen beider Tierärztekammern in Nordrhein-Westfalen jeweils eigene Notfalldienstordnungen in Kraft getreten.
Den vollständigen Wortlaut der für den Kammerbereich Westfalen-Lippe geltenden Satzung finden Sie nachfolgend:

Notfalldienstordnung ab 01.01.2025 (PDF-Dokument)
 

Bereits im Vorfeld wurden alle Mitglieder über die geplanten Regelungen informiert. Dabei erreichten die Kammern zahlreiche Fragen – unter anderem dazu,

  • wer zur Teilnahme am Notfalldienst verpflichtet ist,
  • wie die Dienste konkret organisiert werden,
  • wie Notfalldienstringe gegründet oder bestehende Ringe genutzt werden können,
  • und welche Verfahren im Einzelnen vorgesehen sind.

Um diese und weitere Fragen zu beantworten, haben die beiden Tierärztekammern in Nordrhein-Westfalen gemeinsam einen Fragen-und-Antworten-Katalog (FAQ) erstellt, der nachfolgend verlinkt ist.

FAQ zur Notfalldienstordnung (PDF-Dokument)


Befreiung vom Notfalldienst aus wichtigem Grund nach § 7 der Notfalldienstordnung:

Befreiungsantrag (PDF-Dokument)

Kriterien an ein ärztliches Attest (PDF-Dokument)