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Für Tierärzte - Archive

Archiv 2024

27.12.2024
Ab 1. Januar 2025 Sachkunde für den Verkauf von Bioziden erforderlich;
Tierärzte gelten für diesen Bereich nicht qua Approbation als sachkundig

Ab dem 01.01.2025 treten strengere Vorgabe für den Verkauf von biozidhaltigen Produkten in Kraft. Demnach benötigen dann Verkäufer von bestimmten Produkten, die Biozide enthalten, eine Sachkunde nach § 13 Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV). Darunter fallen u.a. auch Produkte der Produktart 18 „Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden“ wie beispielsweise Floh-Fogger zum Vernebeln von Insektiziden in der Umgebung, die keine Tierarzneimittel sind. Wollen Tierärzte diese weiterhin an flohgeplagte Tierbesitzer für die Umgebungsbehandlung abgeben, brauchen auch Tierärzte dafür ab 01.01.2025 diese spezielle Sachkunde.

Zugelassene Tierarzneimittel, wie zum Beispiel Bravecto, Simparica, oder Profender, fallen nicht unter diese Vorschrift.

Ausschließlich die folgenden Biozidprodukte sind betroffen:

  • Produktart 14 "Rodentizide“: Produkte zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderen Nagetieren durch andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung.
  • Produktart 18 „Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden“: Produkte zur Bekämpfung von Arthropoden (zum Beispiel Insekten, Spinnentiere und Schalentiere) durch andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung.
  • Produktart 21 „Antifouling-Produkte“: Produkte zur Bekämpfung des Wachstums und der Ansiedlung von bewuchsbildenden Organismen (Mikroben und höhere Pflanzen- und Tierarten) an Wasserfahrzeugen, Ausrüstung für die Aquakultur und anderen im Wasser eingesetzten Bauten.

Auf der Webseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) finden Sie zu Ihrer Information sowohl einen Hinweise zu den nach § 13 ChemBiozidDV anerkannten Sachkunden als auch eine Liste anerkannter Einrichtungen.

 

03.12.2024
Ausführliche Informationen zur Umsetzung der Antibiotikameldungen für Hunde und Katzen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat uns über den aktuellen Stand der Umsetzung der Antibiotikaerfassung bei Hunden und Katzen informiert. Das Schreiben finden Sie hier

Zudem hat das BVL eine ausführliche Informationsbroschüre zur Umsetzung der Antibiotikameldungen für Hunde und Katzen herausgegeben. Die Information können Sie hier abrufen.
 

Ob es bei den derzeit im TAMG vorgesehenen Fristen bleibt, ist abzuwarten. Gemäß des aktuellen Entwurfs (Drs. 524/24) eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes, über den der Bundesrat am 20.12.2024 entscheiden wird, ist nach Änderung durch das Bundeskabinett eine erstmalige Meldung der Antibiotikaverbrauchsmengen bei Hunden und Katzen für das Jahr 2030 vorgesehen. 

Angesicht der aktuell schwierigen politischen Lage ist es jedoch ungewiss, ob diese Gesetzesänderung noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden wird. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Tierärztinnen und Tierärzte die Verwendung von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln bereits ab 01.01.2025 erfassen und erstmalig zum 28. Januar 2026 an die nationale Zulassungsbehörde für Tierarzneimittel melden müssen. Diese um 4 Jahre vor den EU-Vorgaben vorgezogene rein nationale Meldung geht auf jetzt schon geltende Vorschriften im Tierarzneimittelgesetz zurück.

 

08.11.2024
Tipps für einen entspannten Besuch in der Kleintierpraxis (Informationsbroschüre)

Die BGW stellt einen Flyer zur Weitergabe an die Besitzerinnen und Besitzer von Hunden und Katzen zur Verfügung. Ergänzend kann ein Plakat für das Wartezimmer bestellt werden, das auf die Flyer aufmerksam macht.
Unter folgendem Link können Sie das Plakat sowie den Flyer bestellen.

Flyer: Tipps für einen entspannten Besuch in der Kleintierpraxis (PDF-Dokument)

 

24.10.2024
Umfrage: Leberegelstudie 

Im Rahmen Ihrer Doktorarbeit befasst sich eine Mitarbeiterin der Freien Universität Berlin mit der Verbreitung des großen Leberegels Fasciola hepatica und bittet um Mithilfe.

Unter folgender Datei finden Sie weitere Informationen zu der Studie: Aufruf (PDF-Dokument)

 

24.09.2024
Beihilfe zur Biosicherheitsberatung in schweinehaltenden Betrieben

Die Tierseuchenkasse NRW gewährt eine Beihilfe zu den Kosten für eine Biosicherheitsberatung in schweinehaltenden Betrieben.

Weitere Informationen entnehmen Sie den folgenden Links:

  1. https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/aktuelles/beihilfe-biosicherheit.htm
  2. https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/03-schweine.htm#beratung

     

16.08.2024
Online-Veranstaltungen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zur Biosicherheit bei der Haltung von Hobbyschweinen in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest

Die Landwirtschaftkammer NRW bietet am 04.09.2024 eine kostenlose Online-Veranstaltung zum Thema “Afrikanische Schweinepest - Was muss ich als Tierarzt von Hobbyschweinen wissen?” an. Eine weitere Veranstaltung für Tierhalter von Hobbyschweinen findet am 28.08.2024 statt. Diese ist ebenfalls kostenfrei. 

Weitere Informationen finden Sie in den nachstehenden Einladungen: 

Veranstaltung am 28.08.2024 für Tierhalter (PDF-Dokument)
Veranstaltung am 04.09.2024 für Tierärzte (PDF-Dokument)

 

26.07.2024
Afrikanische Schweinepest in Nachbarschaft angekommen, Tierärztekammer bittet Tierärzteschaft um Mithilfe

Zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich. Das betrifft auch mindestens 2.500 Schweine-Kleinhaltungen sowie zahlreiche Einzeltierhaltungen (z.B. Minipigs, Hängebauchschweine etc.). Diese Tierhalter/innen sind sich ihrer Tierhalterverantwortung in Bezug auf Tierseuchen oft nicht bewußt. Darum appellieren wir an alle Kolleginnen und Kollegen, die direkt oder indirekt Kontakt mit derartigen Tierhaltern/innen haben, diese dringend aufzufordern, sich mit den zuständigen Veterinärämtern zwecks einer Beratung in Verbindung zu setzen.

Ausführliche Informationen zur ASP und zur aktuellen Situation finden Sie hier

Die Landwirtschaftkammer Nordrhein-Westfalen hat bezüglich der Beihilferegelungen der Tierseuchenkasse ein Schreiben an die Tierhalter/innen verfasst. Zum Schreiben gelangen Sie hier

 

26.07.2024
Merkblatt zum BHV-1-Monitoring in Nordrhein-Westfalen

Am 04.07.2024 hatten wir den Leitfaden zur Prävention von BHV-1-Infektionen (IBR/IPV) veröffentlicht (siehe Beitrag weiter unten). Seinerzeit hatten wir bereits avisiert, dass ein Merkblatt nachgereicht werden wird. Dieses Merkblatt, das über die in Nordrhein-Westfalen gültigen Regeln der BHV-1-Überwachung informiert, hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (MLV) aktuell an uns weitergeleitet. Sie können es hier downloaden.

Die weiteren Ausführungen des MLV – auch zu den Beihilfen der Tierseuchenkasse NRW – finden Sie hier

 

10.07.2024
Tierseuchen – Wichtige Information – Anzeigepflicht bei Verdacht auf BTV-3-Infektionen und bei BTV-3-Infektionen

Mit zunehmenden Temperaturen steigt die Gnitzenaktivität. Damit verbunden ist der erwartete Anstieg der Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3). Aus gegebenem Anlass möchten wir in diesem Zusammenhang an Folgendes erinnern:

Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit sind in Anhang II der Verordnung (EU) 2016/429 (AHL, Europäischer Tiergesundheitsrechtsakt) gelistet. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche (Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen, § 1).

Bereits bei einem klinischen Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit sind Tierhalterinnen und Tierhalter sowie die vertretende Personen, Personen, die mit der Aufsicht der Tiere beauftragt sind, Tierärztinnen und Tierärzte sowie weitere beruflich mit diesen Tieren befassten Personen verpflichtet, den Verdacht dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Dabei sind die Halterin oder der Halter und der Standort der Tiere sowie die Zahl der Tiere zu melden. Die Meldung hat unverzüglich zu erfolgen (Tiergesundheitsgesetz, § 4).

Auf die Pflichten der Unternehmer gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/429 wird hingewiesen. Landwirtinnen und Landwirte sind Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des europäischen Tiergesundheitsrechtes. Sie sind für die Gesundheit der von ihnen gehaltenen Tiere verantwortlich und müssen das Risiko der Ausbreitung einer Seuche minimieren. 
Darüber hinaus wird auf die Pflichten der Tierärztinnen und Tierärzte gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/429 hingewiesen. Tierärztinnen und Tierärzte sind verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um durch ordnungsgemäße Diagnose und Differenzialdiagnose zum Ausschluss oder zur Bestätigung einer Seuche sicherzustellen, dass Seuchen frühzeitig erkannt werden.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dies insbesondere auch im Hinblick auf eventuelle Differentialdiagnosen der Blauzungenkrankheit (MKS!) von großer Bedeutung ist.
Darüber hinaus kann das Früherkennungssystems Rind zur Abklärung von Erkrankungen beim Rind genutzt werden. Untersuchungskosten, die in den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern entstehen, können dann erstattet werden. Den Untersuchungsantrag können Sie hier herunterladen. 

 

04.07.2024
Leitfaden zur Prävention von BHV-1-Infektionen (IBR/IPV)

Den neuen Leitfaden zur Prävention von BHV-1-Infektionen (IBR/IPV) in Gebieten mit einem erhöhten IBR/IPV-Ausbruchsrisiko entehmen Sie bitte folgenden Link: 

Leitfaden zur Prävention von BHV-1-Infektionen (PDF-Dokument)

Der Leitfaden wurde unter anderem vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, von der Landwirtschaftskammer, des Rheinischen Landwirtschaftsverband, vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband, der Tierärztekammer Nordrhein, sowie der Tierärztekammer Westfalen-Lippe, von der Rinder-Union West eG, der Fleischrinder-Herdbuch e.V., des Landeskontrollverband Nordrhein-Westfalen e.V. und der Landesvereinigung Ökologischer Landbau Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. 

In den folgenden Tagen wird ein Merkblatt nachgereicht.

 

03.07.2024
StIKo Vet Stellungnahme zur Impfung gegen BTV-3

Die StIKo Vet hat auf Basis der per Eilverordnung zur Anwendung gestatteten BTV-3-Impfstoffe eine Stellungnahme zur Impfung gegen BTV-3veröffentlicht. Darin wird der Einsatz der Impfstoffe bei empfänglichen Wiederkäuern dringend empfohlen. Die Stellungnahme ist auf der Homepage der StIKo Vet unter folgendem link verfügbar:

https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/stellungnahme-zur-impfung-empfaenglicher-wiederkaeuer-gegen-btv-3/

 

28.06.2024
2. Umfrage zum Thema “Wenn in der Veterinärmedizin Fehler passieren” 

Eine Mitarbeiterin der Tierärztlichen Hochschule Hannover, bat bereits Ende Mai um Unterstützung bei einer Umfrage. Nun folgt der zweite Teil der Umfrage, die sich an die TFA’s, Tierpfleger und Assistenz in der Tiermedizin richtet.

Anbei der Link: https://survey.tiho-hannover.de/survey3/index.php/286187?lang=de

„Liebe TFAs, liebe Tierpfleger:innen, liebe Assistenz in der Tiermedizin,

ihr leistet tagtäglich einen großen Beitrag in der Tiermedizin. Im Rahmen meiner Doktorarbeit an der Tierärztlichen Hochschule Hannover, erfasse ich in einem Fragebogen den aktuellen Umgang mit Fehlern in der Tiermedizin im deutschsprachigen Raum. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie an meiner Umfrage teilnehmen können und Ihre Erfahrungen mit Fehlern mit uns teilen!"

 

25.06.2024
Umfrage: Antibiotikaeinsatz in der Kleintiermedizin

Eine Mitarbeiterin der Tierärztlichen Hochschule Hannover, bittet um Unterstützung bei folgender Umfrage:

In der Umfrage geht es um das Thema zur mikrobiologischen Probennahme und zum Antibiotikaeinsatz in der Kleintiermedizin allgemein und in der Reproduktionsmedizin beim Kleintier. Die Umfrage richtet sich an alle Tierärzt*innen, nicht nur auf die Reproduktionsmedizin spezialisierte Kolleg*innen.

Über nachfolgenden Link, kann an der Umfrage teilgenommen werden:

https://survey.tiho-hannover.de/survey3/index.php/524346?lang=de

Bei Fragen oder Anregungen können die Kolleg*innen gerne eine E-Mail schreiben an: Alicia.Rojahn@tiho-hannover.de

 

25.06.2024
Online-Befragung mit dem Schwerpunkt Patient Vogel:

Eine Wissenschaftliche Hilfskraft der Tierärztlichen Hochschule Hannover im Clinical Skills Lab, bittet um Unterstützung bei folgender Umfrage:

"Sehr geehrte/r Kollegin/Kollege,

ich lade Sie herzlichst ein, an meiner Online-Befragung teilzunehmen. Durch die Befragung von praktizierenden Tierärztinnen/Tierärzten sollen spezifisch relevante Kriterien zum Thema klinisch-praktische Fertigkeiten der Vogelarten bei tiermedizinischen Praktikantinnen/Praktikanten oder Berufsanfängerinnen/Berufsanfängern nach dem Tiermedizinstudium evaluiert werden. Dabei interessiere ich mich für Ihre individuellen Erfahrungen und Einschätzungen. 

Mit Ihrer Mitwirkung tragen Sie einen wichtigen Teil dazu bei, das Studium im Bereich der Vogelpatienten zu stärken. Daher bitte ich Sie, sich kurz Zeit (ca. 10 Minuten) zu nehmen und die Befragung vollständig durchzuführen. 

Klicken Sie für die Befragung einfach auf den folgenden Link:

https://survey.tiho-hannover.de/survey3/index.php/166771?lang=de

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre aktive Mithilfe bei meiner Studie!

Mit kollegialen Grüßen

Vivien Bettermann"

 

18.06.2024
Tierseuchen – Wichtige Information – Erlass zur Mitfinanzierung der BTV-3-Impfstoffkostenbeihilfe

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) hat am Freitag, den 14. Juni 2024 der Tierseuchenkasse NRW eine Landesbeteiligung an den Beihilfen zu den Kosten des Impfstoffes zur Bekämpfung von BTV-3 in NRW im Rahmen eines Beihilfeerlasses vom 13. Februar 2024 zugesagt.

Die Verbände auf Bundesebene werden ebenfalls entsprechend informiert.

 

06.06.2024
Tierseuchen – Wichtige Information – BTV-3-ImpfgestattungungV tritt am 07. Juni in Kraft

Das BMEL hat die Länder über die heute erfolgte Verkündung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3 ImpfgestattungsV) im Bundesgesetzblatt BGBl. 2024 I Nr. 181 
(Link: https://www.recht.bund.de/eli/bund/BGBl-1/2024/181) informiert. 

 Laut BMEL tritt die Verordnung morgen Freitag, den 07. Juni in Kraft!

Vorsorglich und aus gegebenem Anlass weist das BMEL wiederholt darauf hin, dass es sich nicht um eine Zulassung von Impfstoffen handelt. Die Verordnung gestattet lediglich die Anwendung der drei benannten, nicht zugelassenen Impfstoffe. Sobald ein Impfstoff in der EU zugelassen wird, darf kein nicht-zugelassener Impfstoff mehr angewendet werden.

 

29.05.2024
Umfrage zum Thema “Wenn in der Veterinärmedizin Fehler passieren”

"Sehr geehrte Kollegen:innen,

im Rahmen meiner Doktorarbeit an der Tierärztlichen Hochschule Hannover, erfasse ich in einem Fragebogen den aktuellen Umgang mit Fehlern unter allen praktizierenden Tierärzten in Deutschland. Ich würde mich sehr über Ihre Teilnahme und den Austausch freuen!
Die Umfrage dauert zwischen 5-10 Minuten. 

Vielen lieben Dank für Ihre Teilnahme!

Teilen ist ebenso erwünscht!

Beste Grüße

Corinna Karl

https://survey.tiho-hannover.de/survey3/index.php/113891?lang=de

 

29.05.2024
Umfrage zum Thema Videosprechstunden in der Tiermedizin

Eine Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Universität Leipzig, bittet um Unterstützung bei folgender Umfrage:

Videosprechstunden in der Tiermedizin:

"Telemedizinische Leistungen sind in der Humanmedizin weit verbreitet und gut erforscht. Anders sieht das in der Tiermedizin aus.
Im Rahmen meiner Dissertation möchte ich deshalb die Erfahrungen, Meinungen und Einstellungen zur Nutzung von Videosprechstunden aus der Perspektive der Tierärztinnen und Tierärzte deren tiermedizinischen Personal sowie der Studierenden und Auszubildenden der Tiermedizin erforschen.
Ziel ist, zu erfassen, welche Faktoren erfüllt sein müssen, damit die Videosprechstunde in das normale Leistungsangebot aufgenommen werden könnte."

Link zur Umfrage: Videosprechstunden in der Tiermedizin

Informationen zum Inhalt des Fragebogens

Flyer Videosprechstunden in der Tiermedizin

 

18.04.2024
Tierseuchen – Hinweise der StIKo Vet zur Anwendung autogener Impfstoffe im aktuellen BTV-3 Ausbruch

Die Ständige Impfkommission (StIKo Vet) teilte uns folgende Information mit:

“Seit September letzten Jahres, als der neue Serotyp 3 des Blauzungenvirus erstmalig in den Niederlanden aufgetreten ist, wird intensiv daran gearbeitet, einen Impfstoff gegen BTV-3 zur Verfügung zu stellen. Mehrere Pharmaunternehmen sind dabei, Impfstoffe zu entwickeln und zur Zulassung zu bringen. Leider ist nach den Informationen, die der StIKo Vet zur Verfügung stehen, bislang nicht absehbar, dass in den nächsten Wochen ein regulär zugelassener Impfstoff in Deutschland auf den Markt kommt. Einem niedersächsischen Hersteller wurde Ende März eine Herstellungserlaubnis zur Herstellung einer autogenen BTV-3 Vakzine erteilt. Es ist damit möglich, empfängliche Wiederkäuer und Neuweltkamele, die in einem bereits nicht-BTV-freien Gebiet, bzw. in einer grenznahen Region zu den Niederlanden stehen, noch vor Beginn der Gnitzensaison zu impfen. Aufgrund der Gefahr, die im Verzug besteht, befürwortet die StIKo Vet unter Beachtung der Vorgaben der EU TAM-Verordnung die Anwendung einer autogenen BTV-3 Vakzine. Die Gründe und Caveats wurden in einem Hinweis-Papier zusammengetragen.
Der Link auf unserer Homepage ist: 

https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/hinweise-zur-anwendung-autogener-impfstoffe-im-aktuellen-btv-3-ausbruch/"

Zu Ihrer Information ist das Hinweispapier hier Verlinkt. 

 

04.04.2024
Tierseuchen – Ergänzende Information zum Einsatz autogener Impfstoffe zur Immunisierung gegen BTV-3

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) informierte uns, dass in den letzten Tagen, hinsichtlich des Einsatzes der autogenen BTV-3-Impfstoffe in der Praxis weiterer Informationsbedarf besteht. Im Folgenden finden Sie daher ergänzende Informationen zur Anwendung der autogenen BTV-3-Impfstoffe.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

22.03.2024
Tierseuchen – Information zum Einsatz autogener Impfstoffe zur Immunisierung gegen BTV-3

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV) bekam gestern aus Niedersachsen die Information, dass mittlerweile eine Herstellungserlaubnis für einen autogenen BTV-3-Impfstoff vorliegt. Einen Überblick über die Seuchenlage sowie bisher zur Impfung zur Verfügung stehende Informationen finden Sie im Folgenden:

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

27.02.2024
BTV-3 – Aktualisierung der Verbringungsregelungen

Nach erneuter Prüfung der Rechtslage in Bezug auf die Verbringung von Zucht- und Nutztieren aus Ausbruchsbeständen in BTV-freie Bundesländer hat sich folgende Änderung ergeben: Tiere, die die Verbringungsbedingungen erfüllen, dürfen ohne Einhaltung einer 30-tägigen „Wartezeit“ in andere, BTV-freie Bundesländer verbracht werden.

Alle anderen Regelungen gelten unverändert fort. Die Verbringungsregelungen können – ebenso wie eine entsprechend angepasste Tierhaltererklärung, deren Nutzung bei Verbringungen von Zucht- und Nutztieren in BTV-freie Bundesländer auch weiterhin empfohlen wird -  der Homepage des LANUV entnommen werden:

https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/blauzungenkrankheit

 

22.02.2024
Tierärztekammer Westfalen-Lippe-Statement gegen Extremismus

Die Tierärztekammer Westfalen-Lippe, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist dem Grundgesetz und der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet.

Ausgrenzung, Hass und Hetze haben in unserem Land keinen Platz. Die Grundwerte, die unsere Gesellschaft charakterisieren, wie Toleranz, Respekt und Vielfalt müssen gelebt werden können, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu sichern. Diskriminierende Entwicklungen – egal aus welcher politischen Richtung sie kommen, werden von uns in keiner Weise toleriert!

 

19.02.2024
BTV-3 – Bedingungen für das weitere Verbringen nach Überführung in BTV-freie Bundesländer

Anlässlich einer Rückmeldung aus einem der BTV-freien Bundesländer bitten wir um die Berücksichtigung folgenden Sachverhaltes:

Werden Tiere von für die Blauzungenkrankheit empfänglicher Arten aus einer infizierten Zone (hier: Nordrhein-Westfalen) in ein BTV-freies Bundesland verbracht, ist Folgendes zu beachten (Artikel 43 Absatz 2 Buchstabe b und Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 in Verbindung mit Anhang V Teil II Kapitel 4 Abschnitt 2 Absatz 1 Buchstabe b derselben Verordnung):

Die BT-freien Bundesländer akzeptieren Überführungen von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tieren unter bestimmten Bedingungen. Hierbei ist zu beachten, dass die Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat seitens des empfangenden Bundeslandes zu untersagen ist, und zwar

  • für einen Zeitraum von 60 Tagen nach der Überführung oder
  • so lange, bis ein negativer Polymerase-Kettenreaktionstest (PCR-Test) auf BTV-Serotypen 2-24 an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach der Überführung entnommen wurden.

Die übrigen bereits mitgeteilten Verbringungsregelungen gelten unverändert fort. Auf der Homepage des LANUV ist zudem eine Übersicht zu aktuell geltenden den Verbringungsregelungen hinterlegt:

https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Auf die Pflichten der Unternehmer gemäß Art. 10 Abs. 1, Art. 124 und Art. 125 der Verordnung (EU) 2016/429 (AHL) wird hingewiesen.

 

08.02.2024
Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage für eine tierärztliche Notfalldienstpflicht in NRW

Bezugnehmend auf unsere Mitteilung vom 02.02.2024 möchten wir Sie informieren, dass das Vierte Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes am Donnerstag, 08.02.2024, im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. Ausgabe 2024 Nr. 4 vom 8. Februar 2024, Seite 75 bis 86) verkündet wurde.

Das Änderungsgesetz tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft, d. h. am Freitag, 09.02.2024.

 

02.02.2024
Einführung der gesetzlichen Grundlage für eine tierärztliche Notfalldienstpflicht in Nordrhein-Westfalen

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

16.01.2024
Einladung zu einem Fachsymposium: Notfallpatient Veterinärmedizin? Studien zu aktuellen Herausforderungen unseres Berufsstands

Das Institut für Veterinär-Epidemiologie und Biometrie lädt am 14.02.2024 zu einem Fachsymposium ein.
Das Programm sowie Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

 

08.01.2024
Aktualisiertes Rahmenübereinkommen über den Einsatz von Tierärztinnen und Tierärzten in der Tierseuchenbekämpfung in NRW

Die Tierärztekammer Westfalen-Lippe, die Tierärztekammer Nordrhein, die beiden bpt-Landesverbände in NRW sowie der Landkreistag NRW und der Städtetag NRW haben sich auf die Anpassung der Vergütung in § 3 des bisherigen Rahmenübereinkommens über den Einsatz von Tierärztinnen und Tierärzten im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung in NRW verständigt. Das aktuelle Rahmenüberkommen können Sie hier downloaden.

 

02.01.2024
„Gemeinsame Vereinbarung über erweiterte Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Weiterverbreitung der Geflügelpest“ vom 18.12.2023 

Die in dieser Vereinbarung abgestimmten Maßnahmen konkretisieren angesichts der aktuellen Seuchenlage in Nordrhein-Westfalen die Eigenverantwortung der Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter zur Tierseuchenprävention in Anlehnung an Artikel 10 der Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrechtsakt). Die vorliegende Vereinbarung ist als Selbstverpflichtung aller Beteiligten zur bestmöglichen Tierseuchenprävention zu verstehen. Der Leitfaden ist von allen Geflügelhaltenden anzuwenden.

Download der Vereinbarung