Sie sind hier: Startseite » Für Tierärzte » Tierärzt:innen mit ausländischem Studium
( https://www.tieraerztekammer-wl.de//fuer-tieraerzte/tieraerztinnen-mit-auslaendischem-studium )

Für Tierärzte

Tierärzt:innen mit ausländischem Studium

Berufsanerkennung Tierärzt:innen mit ausländischem Studium 

Wer mit einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenem Studium der Veterinärmedizin in Deutschland als Tierärztin bzw. Tierarzt tätig werden möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung: die deutsche Approbation bzw. die vorübergehende Berufserlaubnis. Die Approbation bzw. die Berufserlaubnis sind an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Für die entsprechenden Prüfungsverfahren und Entscheidungen ist in Nordrhein-Westfalen das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE.NRW). Auf der Website des LAVE.NRW finden Sie auch die entsprechenden Antragsformulare.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter:

Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen

Postanschrift: Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen, 40208 Düsseldorf.

Telefon: 02361/305-1493
E-Mail: vetapp@lave.nrw.de 

 

Dienstleistungserbringer

Dienstleistungserbringer sind Tierärztinnen und Tierärzte, die für eine Praxis tätig sind, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, und die ihre tierärztliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Bundesrepublik lediglich vorübergehend und gelegentlich ausüben. Ob diese Kriterien erfüllt sind, entscheidet die Tierärztekammer Westfalen-Lippe auf Grundlage des nachfolgend beschriebenen Verfahrens:

Tierärztinnen bzw. Tierärzte aus dem europäischen Ausland, die im Kammerbereich Westfalen-Lippe ihren tierärztlichen Beruf ausüben, sind gegenüber der Tierärztekammer Westfalen-Lippe meldepflichtig.

Diese Meldung ist einmal jährlich zu erneuern.

Tierärztinnen bzw. Tierärzte aus dem europäischen Ausland haben den untenstehenden Beurteilungsbogen auszufüllen und diesen der Tierärztekammer Westfalen-Lippe, gegebenenfalls zusammen mit den entsprechend geforderten Unterlagen, zuzusenden. Anhand des Beurteilungsbogens wird überprüft, ob die Kriterien für die Anmeldung als Dienstleistungserbringer erfüllt sind oder ob gegebenenfalls die Anmeldung als Mitglied bei der Tierärztekammer Westfalen-Lippe, mit allen Pflichten, erforderlich ist. 
Hinweis: Sie können der Tierärztekammer Westfalen-Lippe Ihre Meldung, den ausgefüllten Beurteilungsbogen sowie die geforderten Unterlagen für die Anmeldung als Dienstleistungserbringer gerne per E-Mail zusenden.

Für das Ausstellen der Bescheinigung und die Überprüfung der Unterlagen bei Dienstleistungserbringern ist die Tierärztekammer Westfalen-Lippe verpflichtet, eine Gebühr gemäß Gebührentarif der Gebührenordnung der Tierärztekammer Westfalen-Lippe in Höhe von 63,00 Euro zu erheben.

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Meldepflicht von Dienstleistungserbringer finden sich in §§ 2, 11a Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO).

>> Beurteilungsbogen