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Kammerwahl 2026

Wahlperiode 2026-2031


Mitgestalten. Mitbestimmen. Mitverantworten.

Im Herbst 2026 wählen die Mitglieder der Tierärztekammer Westfalen-Lippe ihre neue Kammerversammlung für die Wahlperiode 2026 bis 2031.

Die Kammerversammlung ist das berufspolitische Parlament der Tierärztinnen und Tierärzte in Westfalen-Lippe. Sie entscheidet über wichtige berufsständische Fragen, beschließt Satzungen und Regelwerke der Kammer und gestaltet die Weiterentwicklung des Berufsstandes aktiv mit.

Die Wahl erfolgt als Briefwahl in den Wahlkreisen Arnsberg, Detmold und Münster.


Wahltag
Montag, 5. Oktober 2026


Warum die Kammerwahl wichtig ist

Die Kammerwahl ist mehr als ein formaler Wahltermin. Mit ihr entscheiden die Mitglieder darüber, wer ihre beruflichen Anliegen in der tierärztlichen Selbstverwaltung vertritt und wer die Arbeit der Tierärztekammer Westfalen-Lippe in den kommenden fünf Jahren mitprägt.

Die Tierärztekammer Westfalen-Lippe steht für die Selbstverwaltung des Berufsstandes. Das bedeutet: Tierärztinnen und Tierärzte gestalten zentrale Fragen ihres Berufs nicht nur von außen kommentierend mit, sondern bringen ihre fachliche Erfahrung unmittelbar in die Entscheidungen der Kammer ein.

Berufsstand vertreten

Die Kammer bündelt die Interessen ihrer Mitglieder und bringt die Perspektive der Tierärzteschaft gegenüber Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit und anderen Institutionen ein. Gerade weil tierärztliche Tätigkeit viele Bereiche berührt - von der kurativen Praxis über den öffentlichen Dienst bis zu Tierschutz, Verbraucherschutz, Wissenschaft und Wirtschaft - braucht der Berufsstand eine starke gemeinsame Stimme.

Qualität sichern und Verantwortung wahrnehmen

Zu den Aufgaben der Kammer gehören die Förderung der Fortbildung, die Regelung der Weiterbildung, die Mitwirkung an berufsrechtlichen Fragen und die Wahrung beruflicher Standards. Damit trägt die Kammer dazu bei, dass tierärztliche Berufsausübung fachlich fundiert, verantwortungsvoll und im Interesse von Tiergesundheit, Tierschutz und Allgemeinwohl erfolgt.

Selbstverwaltung lebendig halten

Die Kammerversammlung entscheidet über Grundsatzfragen der Kammerarbeit, berät berufspolitische Entwicklungen und wählt den Vorstand. Ihre Arbeit lebt davon, dass Kolleginnen und Kollegen aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern ihre Erfahrung einbringen. Wer kandidiert oder wählt, stärkt deshalb nicht nur ein Gremium, sondern die Handlungsfähigkeit der gesamten tierärztlichen Selbstverwaltung in Westfalen-Lippe.


Jetzt für die Kammerversammlung kandidieren


Bewerbungsfrist

Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten können sich bis zum 29. Juni 2026, 18:00 Uhr, für die Wahl zur Kammerversammlung bewerben.


Für jeden Regierungsbezirk wird jeweils eine Kreisstellenliste aufgestellt:

  • Kreisstellenliste Arnsberg
  • Kreisstellenliste Detmold
  • Kreisstellenliste Münster

Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten werden jeweils auf der Kreisstellenliste ihres Regierungsbezirks aufgenommen.


Unterlagen und Formulare

Für die Kandidatur und die Kammerwahl 2026 stehen folgende Unterlagen zur Verfügung:


So läuft die Kammerwahl 2026 ab

TerminInformation
01.-15. Juni 2026Einsicht in die Wählerverzeichnisse
29. Juni 2026Frist zur Bewerbung und Einreichung der Unterlagen
September 2026Versand der Wahlunterlagen
05. Oktober 2026Wahltag / Ende der Briefwahl um 18:00 Uhr
November 2026Konstituierende Sitzung der neuen Kammerversammlung


Die Wahlkreise

Regierungsbezirk Arnsberg
22 Sitze (voraussichtlich)
Regierungsbezirk Detmold
18 Sitze (voraussichtlich)
Regierungsbezirk Münster
28 Sitze (voraussichtlich)


Häufige Fragen zur Kammerwahl

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Tierärztekammer Westfalen-Lippe, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wie wird gewählt?
Die Wahl erfolgt ausschließlich als Briefwahl.

Wann endet die Wahl?
Die Wahl endet am 5. Oktober 2026 um 18:00 Uhr.

In welchem Wahlkreis kann ich wählen oder gewählt werden?
Wahlberechtigt und wählbar sind Kammermitglieder in dem Wahlkreis, in dem sie ihren tierärztlichen Beruf ausüben oder – soweit keine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird – ihren Wohnsitz haben.

Gibt es für die Sitzungen eine Aufwandsentschädigung?
Die Tätigkeit in der Kammerversammlung erfolgt ehrenamtlich. Für die Teilnahme an Sitzungen werden Aufwandsentschädigungen gewährt. Diese umfassen insbesondere Fahrtkosten sowie einen finanziellen Ausgleich für den zeitlichen Aufwand.