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Für Tierärzte - Von A bis Z

Datenschutz (Veröffentlichungen im DTBl.)

Informationen zum neuen Datenschutzrecht

Das neue Datenschutzrecht

Am 25.05.2018 werden die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO 2016/679) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft treten. Die Neuregelungen verursachen Änderungen im Bereich des Datenschutzes, die auch Tierarztpraxen betreffen.

Veröffentlichungen

Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf Tierarztpraxen (Ziegler, DTBl. 11/2017, S. 1522-1525) (PDF-Dokument)

 

Links

Datenschutzgrundverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union (PDF-Dokument)

Bundesdatenschutzgesetz (Neufassung ab dem 25.05.2018)

Hinweise der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Informationen der BTK zur Datenschutz-Grundverordnung mit Musterformularen

 

Veröffentlichung von Geburtstagen im Deutschen Tierärzteblatt

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Geburtstage im Deutschen Tierärzteblatt nur dann veröffentlicht werden, wenn hierzu eine Einwilligung des jeweiligen Mitglieds vorliegt. Zur Mitteilung Ihrer Einwilligung finden Sie auf unserer Homepage (s.u.) ein entsprechendes Formular. Bitte drucken Sie dieses Formular aus und senden es unterschrieben an uns zurück: Fax +49 251 53594-24, info@tieraerztekammer-wl.de. Auf Anfrage schicken wir Ihnen das Formular auch gerne zu. Wie zuvor sind die folgenden Geburtstage zur Veröffentlichung im Deutschen Tierärzteblatt vorgesehen: 60., 65., 70., 75., 80. Geburtstag und danach jeder Geburtstag. Eine der Tierärztekammer Westfalen-Lippe erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Im Widerrufsfall bitten wir Sie, uns Ihren Widerruf per Brief, E-Mail oder Fax zu übermitteln. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Geburtsdaten im Deutschen Tierärzteblatt (PDF-Dokument)